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Oberkirch, den 8. April 1849
Nußbach (Verschollenheitserklärung)
Da Ignaz Mez von Nußbach auf die öffentliche Vorladung vom 13. März 1848 keine Nachricht von sich gegeben hat, so wird er für verschollen erklärt und dessen Vermögen seinen nächsten Verwandten gegen Sicherheitsleistungen in fürsorglichen Besitz gegeben, was hiermit bekannt gemacht wird.



Oberkirch, den 9. Februar 1849

Ibach (Aufforderung)
Bernhard Huber
von Ibach hat sich im Jahre 1830 von Hause entfernt und seither keine Nachricht mehr von sich gegeben.
Derselbe wird daher aufgefordert, über sein zurückgelassenes Vermögen im Betrag von 680 fl. binnen 12 Monaten Verfügung zu treffen, widrigenfalls seinen nächsten Verwandten in fürsorglichen Besitz übergeben wird.



Oberkirch, den 27.Januar 1849

Maisenbühl (Erbvorladung)
Die Schwestern Maria Anna und Elisabetha Männle von Maisenbühl haben sich im Jahr 1832 resp. 1844 von hier entfernt, und seit dem letzten Jahr keine Nachricht mehr von sich gegeben. Dieselben ließen 112fl.Vermögen zurück, und fiel seitdem einer jeden überdies noch ein mütterliches Vermögen von 73 fl. zu.
Sie werden daher aufgefordert, über dies Vermögen binnen 12 Monaten zu verfügen, widrigenfalls dasselbe ihren nächsten Verwandten in Besitz übergeben wird.



Oberkirch, den 22. März 1849

Haslach/Oberkirch (Erbvorladung)
Benedikt Wilhelm
von Haslach ist im Jahre 1832 nach Amerika ausgewandert und hat seitdem keine Nachricht von sich gegeben. Da ihm durch den Tod seiner Mutter ein Vermögen von 345 fl.42 kr. Zugefallen ist, so wird er aufgefordert, dasselbe binnen 12 Monaten in Empfang zu nehmen, widrigenfalls er für verschollen erklärt und das Vermögen seinen nächsten Verwandten übergeben wird.



Oberkirch, den 28.Mai 1859

Nußbach (Aufforderung)
Ludwig Braun
von Nußbach ist im Jahre 1831 als 23 Jahre alter lediger Metzgerbursche nach Amerika ausgewandert, ohne bisher Nachricht von sich gegeben zu haben.
Auf Antrag seiner bekannten nächsten Erben wird er hiermit aufgefordert, binnen Jahresfrist über sein zurückgelassenes Vermögen zu verfügen, als er sonst als verschollen erklärt und dieses Vermögen seinen Erben in fürsorglichen Besitz übergeben würde.



Oberkirch, den 15. Januar 1858

Butschbach (Verschollenheitserklärung)
Anton Behrle
von Rodelshalt, Gemeinde Butschbach, welcher der Aufforderung vom 11. Februar 1857 bis jetzt nicht entsprochen, wird nunmehr für verschollen erklärt, und wird danach erkannt, dass dessen bekannte nächsten Erben gegen Kautionsleistung in fürsorglichen Besitz seines Vermögens einzuweisen seien.

Oberkirch, den 21. Juni 1858

Zusenhofen (Verschollenheitserklärung)
Karoline, Luitgarde, Barbara und Anna Maria Lebfromm
von Zusenhofen, welche sich bisher auf die Aufforderung vom 24. Mai 1856 nicht gemeldet, werden nunmehr für verschollen erklärt und wird deshalb die fürsorgliche Einweisung ihrer bekannten nächsten Erben in deren Vermögen angefordert.



Oberkirch, den 13. Dezember 1858

Peterstal (Aufforderung)
Joseph Müller
, ledig von Peterstal ist seit mehr als 4 Jahren von Hause abwesend, ohne durch einen Bevollmächtigten für seine Vertretung gesorgt, oder sonst Nachricht von sich gegeben zu heaben.
Er wird deshalb aufgefordert binnen Jahresfrist sich zu melden, als er sonst für verschollen erklärt und sein Vermögen seinen bekannten nächsten Erben gegen Sicherheitsleistung in fürsorglichen Besitz
Überwiesen wurde.



Oberkirch, den 1. Mai 1863

Haslach (Erbaufforderung)
Anton
und Joseph Seebacher von Haslach sind zur Erbschaft ihrer verstorbenen Mutter, Anton Seebacher Witwe, geb. Seifermann, von Haslach, mitberufen, deren Aufenthaltsort ist aber unbekannt.
Dieselben werden deshalb aufgefordert binnen 3 Monaten sich bei unterzeichneter Stelle zu melden, widrigenfalls ihr Erbanteil lediglich Denjenigen zugeteilt würde, welchen er zukäme, wenn die Vorgeladenen zur Zeit des Erbanfalls nicht mehr am Leben gewesen wäre.



Oberkirch, den 2. Mai 1863

Gaisbach (Erbaufforderung)
Joseph Forcht
von Gaisbach ist zur Erbschaft seines Vaters Michael Forcht von dort mitberufen dessen Aufenthaltsort ist aber unbekannt.
Derselbe wird deshalb aufgefordert binnen 3 Monaten sich bei unterzeichneter Stelle zu melden, widrigenfalls sein Erbanteil lediglich Denjenigen zugeteilt würde, welchen er zukäme, wenn der Vorgeladene zur Zeit des Erbanfalls nicht mehr am Leben gewesen wäre.



Oberkirch, den 18. Juni 1863

Peterstal
Nachdem die Theresia Maier von Peterstal der amtlichen Aufforderung vom 21. Mai 1862 keine Folge geleistet, wird sie verschollen erklärt und ihr Vermögen den nächsten Verwandten in fürsorglichen Besitz gegeben.



Oberkirch, den 29. April 1864

Oberkirch (Aufforderung)
Peter Datino
von Oberkirch, welcher seit 1831 vermisst wird, wird aufgefordert von seimen Aufenthaltsort binnen Jahresfrist Kunde zu geben, widrigenfalls er für verschollen erklärt und das zurückgelassene Vermögen den nächsten Erbberechtigten gegen Sicherheitsleistung in fürsorglichen Besitz gegeben würde.