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Verschollenheitserklärungen und Aufforderungen von Auswanderern



Wochenblatt Offenburg, den 16.März 1858

Weier
Da die Ambros Winterhalter´schen Kinder Thomas, Perpetua und Fridolin Winterhalter von Weier auf oberamtliche Aufforderung vom 28.Frbruar vorigen Jahres, keine Nachricht von sich gegeben, so werden dieselben für verschollen erklärt, und deren in ca.400 fl. Bestehendes Vermögen ihren nächsten erbberechtigten Verwandten gegen Sicherheitsleistung in fürsorglichen Besitz gegeben.



Allgemeines Anzeigenblatt, den 11. Februar 1859

Urloffen
Da die Geschwister Adrian, Egidius und Emilie Leible von Urloffen auf die oberamtliche Aufforderung vom 2. Januar des Jahres 1858 , keine Nachricht von sich gegeben, so werden dieselben auf gestellten Antrag für verschollen erklärt und deren zurückgelassenes Vermögen den nächsten erbberechtigten Verwandten gegen Sicherheitsleistung in Besitz gegeben.



Wochenblatt Offenburg, den 17. Juli 1858
Offenburg
Nagelschmied Joseph Anton Bertschi von hier ist des Meineides bei uns angeschuldigt. Derselbe hat sich im Jahr 1843 nach Amerika begeben, ohne Entlassung aus dem diesseitigen Staats-und Untertanenverbande.
Wir fordern ihn mithin auf, sich binnen 8 Wochen bei uns zu stellen und gegen die Anklage zu rechtfertigen, indem nach Umschluss dieser Frist die Aktenvorlage erfolgen soll.
Zugleich wird dessen Vermögen mit Beschlag belegt



Wochenblatt Offenburg
Zunsweier
Gottlieb Zapf
und Katharina Zapf, beide aus Zunsweier, welche im Jahr 1833 nach Amerika ausgewandert sind und seit dem Jahr 1854 keinerlei Nachricht von sich gegeben haben, werden auf Antrag ihrer Verwandten aufgefordert sich längstens innerhalb Jahresfrist bei diesseitigem Gericht zu melden, widrigenfalls sie für verschollen erklärt und ihr im Großherzogtum befindliches Vermögen ihren nächstberechtigten Verwandten in fürsorglichen Besitz gegeben würde.