Name |
Alter |
Wohnort |
Datum der Fahndung |
Anmerkungen |
Bernet Heinrich |
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Nußbach |
8. Juli 1863 |
Hornist vom 1. Füsilier-Bataillon hat sich unerlaubt von seinem ihm zugewiesenen Aufenthaltsort Freiburg entfernt. |
Birk Karl |
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Oppenau |
7.Januar 1863 |
ist zur Rekrutenaushebung am 22. 12. 1862 nicht erschienen |
Börsig Hermann |
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Oberkirch |
24. Mai 1864 |
Trompeter,Hat sich unerlaubt aus seiner Garnison entfernt. Er wird aufgefordert sich binnen 4 Wochen zu stellen.Am 18. Juli 1864 wird er seines Orts,- und Staatsbürgerrechts für verlustig erklärt und in die gesetzliche Strafe verfällt. |
Bruder Franz Sales |
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Griesbach |
8. Mai 1863 |
Der dem Feldartillerie Regiment in Karlsruhe zugeteilte Rekrut hat sich vor dem 1. April des Jahres 1862 unerlaubt entfernt. Derselbe wird aufgefordert sich binnen 4 Wochen dahier zu stellen und sich zu verantworten. |
Burg Karl |
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Oberkirch |
7. Januar 1863 |
ist zur Rekrutenaushebung am 22. 12. 1862 nicht erschienen |
Eckenweiler Anton |
28 |
Nußbach |
9.Januar 1849 |
Soldat beim Großherzoglichen Infanterie-Regiment Erbgroßherzog Nr.2 in Freiburg. Soll sich bei seinem Regiment stellen. Am 6. März 1849 wird er der Desertion für schuldig erklärt |
Ganther Lorenz |
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Oberkirch |
7. Januar 1863 |
ist zur Rekrutenaushebung am 22. 12. 1862 nicht erschienen |
Geldreich Heinrich |
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Nußbach |
20. Dezember 1862 |
(Straferkenntnis)Da er der Aufforderung vom 6. November des Jahres nicht gefolgt ist, wird er der Desertation für schuldig und seines Orts- und Staatsbürgerrechts für verlustig erklärt. |
Mass Joseph |
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Oppenau |
20. Dezember 1858 |
(Konskriptionspflicht)ist nicht zur Konskription pro 1859 erschienen. |
Mast Joseph |
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Oppenau |
20.Dezember 1858 |
ist bei der Rekrutenaushebung unentschuldigt ausgeblieben |
Moritz Max |
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Oberkirch |
6. Januar 1858 |
ist der Rekrutenaushebung pro 1858 unentschuldigt ausgeblieben und wird aufgefordert sich zu melden. Am 10. Februar 1858 wird wegen Refraktion des Staats und Ortsbürgerrechts für verlustig erklärt. |
Reiser Ludwig |
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Zusenhofen |
6. Januar 1858 |
ist der Rekrutenaushebung pro 1858 unentschuldigt ausgeblieben und wird aufgefordert sich zu melden. D er der Aufforderung nicht gefolgt ist, wird er am 16. Februar seines Staats und Ortsbürgerrechts für verlustig erklärt. |
Schmieder August |
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Oberkirch |
7. Januar 1863 |
ist zur Rekrutenaushebung am 22. 12. 1862 nicht erschienen |
Schnurr Franz Anton |
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Ibach |
24. Juni 1859 |
vom 2. Dragonerregiment, erhielt im Jahre 1858, unter der Bedingung, dass er gegenwärtig sein müsse, bei besonderen Ereignissen wieder in Dienst berufen zu werden, Urlaub nach Amerika. Er hat seit 1856 nichts mehr von sich hören lassen und sollte jetzt bei seinem Regiment antreten.Am 4. August 1859 wird er seines Staats und Ortsbürgerrechts für verlustig erklärt. |